Bar oder Kommission?

Was ist die beste Möglichkeit, Ihre Luxusuhr zu verkaufen?


Es ist so weit – Sie haben sich entschieden, Ihre Luxusuhr zu verkaufen. Zwei Möglichkeiten gibt es jetzt: Den Verkauf in bar oder als Kommission. Welche ist die richtige für Sie? Als Entscheidungshilfe haben wir beide Perspektiven einmal aufgelistet. Grundsätzlich verfügen beide Arten des Verkaufs über Vor- und Nachteile. Selbstverständlich bieten wir Ihnen beim Verkauf der Uhr neben einer ausführlichen Beratung unseren absolut sicheren Service, unsere langjährige Erfahrung und Diskretion in Verbindung mit fairen, marktgerechten Preisen. Dazu profitieren Sie natürlich auch von unserem internationalen Netzwerk. Vor dem eigentlichen Verkauf wird Ihre Vintage-Uhr von uns in enger Zusammenarbeit mit exzellent qualifizierten Uhrmachern geprüft und bewertet. Unser Angebot ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Audemars Piguet Royal Oak

Der Barverkauf


Der Tauschhandel oder Direktverkauf ist so alt wie die Menschheit; Ware gegen Geld.

Vorteile

  • sofort Bargeld, über das Sie verfügen können oder eine Sofortüberweisung auf Ihr Konto vor Ihren Augen – cash to go
  • keine Wartezeit
  • aktueller Marktpreis
  • größtmögliche Anonymität
  • kein leidiger Papierkram
  • „Sie sind aus dem Geschäft“
  • kein Risiko
  • keine weiteren lästigen Verhandlungen. Alle weiteren Transaktionen übernimmt der Käufer
  • Geschäftsabschluss vor Ort
  • Transparenz auf den ersten Blick
  • keine versteckten Kosten oder Gebühren, Kosten für eventuelle Reparatur, Aufarbeitung trägt der Kommissionär
  • keine Haftung für etwaige Schäden nach Verkauf
  • seriöse Abwicklung
  • keine Wertebindung
  • „Nur Bares ist Wahres“

Nachteile

  • ein etwas geringerer Preis, da der Käufer das gesamte Risiko trägt, ebenso so wie alle
    weiteren Kosten z.B. Reparatur. Natürlich möchte auch der Käufer sein Geschäft machen.
  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei Geschäften über 10.000 Euro. Daher benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres Ausweises für unsere Unterlagen.
Rolex Submariner 116610LV
Submariner 116610LV „Hulk“

Der Kommissionsverkauf

Der Kommissionär (Händler) schließt mit dem Kommittent (Uhrenbesitzer) ein Ausführungsgeschäft über die Luxusuhr. Dazu wird in einem Kommissionsvertrag ein Mindestpreis der Uhr, eine Verkaufsfrist und eine Provision für den Händler festgelegt. Der Kommissionär verkauft anschließend die Uhr im eigenen Namen an einen Dritten und ist somit für den Käufer der Vertragspartner. Dazu bietet er über sein Netzwerk die Uhr zum Verkauf an. Die Auflösung des Kommissionsvertrages kommt durch die pflichtgemäße Erfüllung (Verkauf), Ablauf der Frist, Kündigung oder Widerruf zustande.

Vorteile

  • eventuell ein höherer Preis für die Uhr, da der Kommissionär kein Risiko für die Finanzierung trägt
  • die Uhr bleibt im Besitz
  • der vertraglich ausgehandelte Mindestpreis darf nicht unterschritten werden
  • der eigentliche Uhrenbesitzer tritt geschäftlich nicht in Erscheinung.Er bleibt im anonym im Hintergrund
  • Nutzung der Marktkenntnisse des Kommissionärs
  • Profit durch den Marktzugang und des Netzwerkes
  • kein Risiko bei Schadensersatzansprüchen nach dem Verkauf
  • keine Lagerung der Uhr
  • keine Verhandlungen mit eigentlichen Käufern

Nachteile

  • das Geld für die Uhr wird erst nach dem Verkauf ausgezahlt
  • es werden Gebühren für den Verkauf fällig; es gilt die Faustregel bei der Provision für den Kommissionär von 20 bis 30 Prozent des Verkaufspreises
  • es werden Gebühren berechnet auch wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde und die Uhr nicht verkauft wird
  • keine Garantie eines schnellen Verkaufs
  • Bindung des Wertes während der Vertragslaufzeit
  • der Kommissionär hat ein Mitspracherecht am Verkaufspreis
  • gute Vertragsverhandlungen sind von Nöten
  • eventuell Zusatzkosten durch versteckte Gebühren für das Beschaffen von Papieren, Lagerung und Reparatur, Wartung
  • bei Nichtverkauf muss eine weitere Verkaufsmöglichkeit gefunden werden
  • Laufzeit des Vertrages bis zu einem Jahr
Patek Philippe Uhr
Patek Philippe

Weiterführende Informationen zur Gesetzeslage des Kommissionsgeschäftes: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kommissionsgeschaeft-41748

Wir wissen Ihre Uhr zu schätzen. Sie entscheiden, ob Sie an uns verkaufen möchten.
Ihre Uhr gegen Bar in Köln verkaufen

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